Rürup-Rente oder auch Basisrente
Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist ein privates, staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt der ersten Schicht des 3-Schichtenmodells der Altersvorsorge und wird steuerlich so behandelt wie die Beiträge zu den übrigen Systemen der Basisversorgung wie die Gesetzliche Rentenversicherung, Landwirtschaftliche Alterskassen und Berufsständische Versorgungswerke1.
Die Einführung der Rürup-Rente im Zuge der Rentenreform 2005 durch den Wirtschaftswissenschaftler und Namensgeber Bert Rürup beruhte auf dem Gedanken, eine zusätzliche Altersvorsorgemöglichkeit zu schaffen, die attraktiv für Menschen ohne Zugang zur Riester-Rente oder einer betrieblichen Altersversorgung ist. Die Rürup-Rente wurde somit insbesondere für Selbstständige, Freiberufler:innen und gut verdienende Arbeitnehmer:innen konzipiert, um diese mit einer garantiert lebenslangen Rente absichern zu können.
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Funktionsweise
Die Rürup-Rente funktioniert nach dem Prinzip, dass das eingezahlte Kapital in der Ansparphase angelegt und in der Bezugsphase ausschließlich in Form einer lebenslangen Rente und frühestens ab dem 62. Lebensjahr (bei Verträgen vor 2012 ab 60. Lebensjahr)2 ausgezahlt wird. Hierbei können verschiedene Varianten abgeschlossen werden, wie z.B. als klassische oder fondsgebundene Rürup-Rente, mit oder ohne Hinterbliebenenschutz oder als Sofortrente. Eine einmalige Kapitalauszahlung oder auch Teilauszahlungen sind allerdings nicht möglich. Die Rürup-Rente ist somit auch nicht vor dem gesetzlichen Rentenalter verfügbar, sie ist aber im Fall von Arbeitslosigkeit und Bürgergeldbezug oder Insolvenz geschützt und darf hierbei nicht als Vermögen3 berücksichtigt werden.
Flexibilität
Die Beitragszahlung kann mit einem monatlichen Beitrag oder einer Einmalzahlung erfolgen und die Beiträge können je nach Bedarf erhöht oder gesenkt werden. Auch Beitragspausen sind teilweise möglich, z.B. im Fall von Elternzeit. Zudem können jährlich Sonderzahlungen getätigt werden, was bei einem hohen, unternehmerischen Gewinn bzw. Steuersatz die Steuervorteile im laufenden Jahr erheblich optimieren kann.
Eine Rürup-Rente ist jedoch unkündbar und der Vertrag kann nur auf den Mindestbeitrag gesenkt oder beitragsfrei gestellt werden. Bezüglich eines Anbieterwechsels gibt es bei der Rürup-Rente zudem keine gesetzlichen Vorschriften, daher ist ein Wechsel nicht bei allen Anbietern möglich und bei manchen nur gegen eine Gebühr.
Vererbbarkeit
Die Rürup-Rente ist grundsätzlich nicht vererbbar, es kann jedoch teilweise über einen Zusatzbaustein ein Hinterbliebenenschutz durch Vereinbarung einer Todesfallleistung während der Ansparphase oder über eine Rentengarantiezeit eingerichtet werden. Vom Hinterbliebenenschutz profitieren allerdings normalerweise nur versorgungsberechtigte Hinterbliebene, d.h. Ehepartner:in, eingetragene:r Lebenspartner:in oder in der Ausbildung befindliche Kinder bis zum Alter von maximal 25 Jahren. Ein Hinterbliebenenschutz für eine fremde Person ist im Rahmen der Rürup-Rente nicht möglich und kann nur über einen gesonderten Vertrag vereinbart werden.
Steuern
Die Beiträge zur Rürup-Rente können in der Ansparphase als Altersvorsorgeaufwendung in der Steuererklärung geltend gemacht werden, dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen und damit entsprechend auch die Steuerlast. Für das Jahr 2024 können die eingezahlten Beiträge sowie ggf. zusätzlich erfolgte Sonderzahlungen in Summe bis zu einem Höchstbetrag von 27.566 Euro für Ledige (Einzelveranlagung) bzw. 55.132 Euro für Verheiratete (Zusammenveranlagung) abgesetzt werden. Sollten zusätzlich Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, Landwirtschaftliche Alterskassen oder Berufsständische Versorgungswerke eingezahlt werden, verringert sich der für die Rürup-Rente absetzbare Höchstbetrag dementsprechend.
In der Bezugsphase werden die Zahlungen aus der Rürup-Rente mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, was bedeutet, dass auch im Rentenalter eine Steuererklärung abgegeben werden muss. Um den steuerpflichtigen Anteil der Rürup-Rente zu ermitteln, ist das Jahr des Renteneintritts ausschlaggebend, da der steuerpflichtige Anteil der Rürup-Rente dann festgesetzt wird und fortan lebenslang gilt. Der zu versteuernde Anteil der Rente steigt gestaffelt Jahr für Jahr, durch das Wachstumschancengesetz4 nun aber wieder langsamer als ursprünglich geplant: Die Anhebung der Besteuerung erfolgt nicht mehr in 1%-Schritten, sondern seit 2023 nur noch in 0,5%-Schritten und endet im Jahr 2058.
Bei Renteneintritt im Jahr 2024 liegt der zu versteuernde Anteil bei 83%, im Jahr 2038 bei 90% und wer im Jahr 2058 in den Ruhestand geht, muss seine Rürup-Rente komplett versteuern. Wie hoch dieser steuerpflichtige Anteil der ausgezahlten Rürup-Rente letztendlich besteuert wird, hängt vom persönlichen Einkommensteuersatz ab, welcher durch das im laufenden Jahr erzielte, zu versteuernde Einkommen bestimmt wird.
In der Regel wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung in der Bezugsphase vorteilhaft für die Verbraucher:innen aus, da die Aufwendungen für die persönliche Altersvorsorge die Steuerbelastung während des aktiven Berufslebens verringern. Während der Zeit des Ruhestandes oder dem Bezug einer Erwerbsminderungsrente sind die Einnahmen in der Regel geringer – und dadurch auch die steuerliche Belastung durch die Rente.
Fazit
Die Rürup-Rente ist insbesondere für gutverdienende Selbstständige und Freiberufler:innen als Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung konzipiert worden. Die sorgfältige Abwägung der einzelnen Vor- und Nachteile sollten individuell und im Gesamtkontext des eigenen Altersvorsorge-Mixes genau betrachtet werden.
Angesichts der demografischen Entwicklungen und der Herausforderungen für die gesetzliche Rentenversicherung bleibt die Rürup-Rente ein wichtiger Baustein in der privaten Altersvorsorge.
Britta Hennekes
Zur Person
- Partnerin bei fairvendo GmbH
- Finanzanlagenfachfrau IHK und Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK
- Fachberaterin für nachhaltiges Versicherungswesen©
- Gründerin von FEMSOVEREIGN gemeinnützige UG
(haftungsbeschränkt)
Schwerpunkte
- nachhaltige Altersvorsorge
- Familienabsicherung
Literaturverzeichnis
1 Deutsche Rentenversicherung: Rürup-Rente, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/R/ruerup_rente.html, Stand 30.10.2024.
2 Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorge – heute die Zukunft planen, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/altersvorsorge_heute_die_zukunft_planen.pdf?__blob=publicationFile&v=8, Stand 17. Auflage (2/2024).
3 Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Einkommen und Vermögen, https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Leistungen-und-Bedarfe-im-Buergergeld/einkommen-und-vermoegen.html, Stand 27.10.2023.
4 Deutsche Rentenversicherung: Wachstumschancengesetz: Besteuerungsanteil der Renten steigt langsamer, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2024/240402-wachstumschancengesetz-rentenbesteuerung.html, Stand 02.04.2024.