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Rürup-Rente oder auch Basisrente

Die Rürup-Rente, auch Basis­rente genannt, ist ein privates, staatlich gefördertes Alters­vorsorge­produkt der ersten Schicht des 3-Schichten­modells der Alters­vorsorge und wird steuerlich so behandelt wie die Beiträge zu den übrigen Systemen der Basis­versorgung wie die Gesetzliche Renten­versicherung, Land­wirt­schaftliche Alters­kassen und Berufs­ständische Versorgungs­werke1.

Die Einführung der Rürup-Rente im Zuge der Renten­reform 2005 durch den Wirtschafts­wissenschaftler und Namens­geber Bert Rürup beruhte auf dem Gedanken, eine zusätzliche Alters­vorsorge­möglichkeit zu schaffen, die attraktiv für Menschen ohne Zugang zur Riester-Rente oder einer betrieblichen Alters­versorgung ist. Die Rürup-Rente wurde somit insbesondere für Selbst­ständige, Freiberufler:innen und gut verdienende Arbeit­nehmer:innen konzipiert, um diese mit einer garantiert lebens­langen Rente absichern zu können.

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Funktionsweise

Die Rürup-Rente funktioniert nach dem Prinzip, dass das eingezahlte Kapital in der Anspar­phase angelegt und in der Bezugs­phase ausschließlich in Form einer lebens­langen Rente und frühestens ab dem 62. Lebens­jahr (bei Verträgen vor 2012 ab 60. Lebens­jahr)2 ausgezahlt wird. Hierbei können verschiedene Varianten abgeschlossen werden, wie z.B. als klassische oder fonds­gebundene Rürup-Rente, mit oder ohne Hinter­bliebenen­schutz oder als Sofort­rente. Eine einmalige Kapital­auszahlung oder auch Teil­aus­zahlungen sind allerdings nicht möglich. Die Rürup-Rente ist somit auch nicht vor dem gesetzlichen Renten­alter verfügbar, sie ist aber im Fall von Arbeits­losigkeit und Bürger­geld­bezug oder Insolvenz geschützt und darf hierbei nicht als Vermögen3 berücksichtigt werden.

Flexibilität

Die Beitrags­zahlung kann mit einem monatlichen Beitrag oder einer Einmal­zahlung erfolgen und die Beiträge können je nach Bedarf erhöht oder gesenkt werden. Auch Beitrags­pausen sind teilweise möglich, z.B. im Fall von Eltern­zeit. Zudem können jährlich Sonder­zahlungen getätigt werden, was bei einem hohen, unter­nehmerischen Gewinn bzw. Steuer­satz die Steuer­vorteile im laufenden Jahr erheblich optimieren kann.

Eine Rürup-Rente ist jedoch unkündbar und der Vertrag kann nur auf den Mindest­beitrag gesenkt oder beitragsfrei gestellt werden. Bezüglich eines Anbieter­wechsels gibt es bei der Rürup-Rente zudem keine gesetzlichen Vorschriften, daher ist ein Wechsel nicht bei allen Anbietern möglich und bei manchen nur gegen eine Gebühr.

Vererbbarkeit

Die Rürup-Rente ist grundsätzlich nicht vererbbar, es kann jedoch teilweise über einen Zusatz­baustein ein Hinter­bliebenen­schutz durch Vereinbarung einer Todes­fall­leistung während der Anspar­phase oder über eine Renten­garantie­zeit eingerichtet werden. Vom Hinter­bliebenen­schutz profitieren allerdings normaler­weise nur versorgungs­berechtigte Hinter­bliebene, d.h. Ehepartner:in, eingetragene:r Lebenspartner:in oder in der Ausbildung befindliche Kinder bis zum Alter von maximal 25 Jahren. Ein Hinter­bliebenen­schutz für eine fremde Person ist im Rahmen der Rürup-Rente nicht möglich und kann nur über einen gesonderten Vertrag vereinbart werden.

Steuern

Die Beiträge zur Rürup-Rente können in der Anspar­phase als Alters­vorsorge­aufwendung in der Steuer­erklärung geltend gemacht werden, dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen und damit entsprechend auch die Steuerlast. Für das Jahr 2024 können die eingezahlten Beiträge sowie ggf. zusätzlich erfolgte Sonder­zahlungen in Summe bis zu einem Höchst­betrag von 27.566 Euro für Ledige (Einzel­veranlagung) bzw. 55.132 Euro für Verheiratete (Zusammen­veranlagung) abgesetzt werden. Sollten zusätzlich Beiträge in die gesetzliche Renten­versicherung, Landwirt­schaftliche Alters­kassen oder Berufs­ständische Versorgungs­werke eingezahlt werden, verringert sich der für die Rürup-Rente absetzbare Höchst­betrag dementsprechend.

In der Bezugs­phase werden die Zahlungen aus der Rürup-Rente mit dem persönlichen Steuer­satz versteuert, was bedeutet, dass auch im Renten­alter eine Steuer­erklärung abgegeben werden muss. Um den steuerpflichtigen Anteil der Rürup-Rente zu ermitteln, ist das Jahr des Renten­eintritts ausschlaggebend, da der steuer­pflichtige Anteil der Rürup-Rente dann fest­gesetzt wird und fortan lebenslang gilt. Der zu versteuernde Anteil der Rente steigt gestaffelt Jahr für Jahr, durch das Wachstums­chancen­gesetz4 nun aber wieder langsamer als ursprünglich geplant: Die Anhebung der Besteuerung erfolgt nicht mehr in 1%-Schritten, sondern seit 2023 nur noch in 0,5%-Schritten und endet im Jahr 2058.

Bei Renten­eintritt im Jahr 2024 liegt der zu versteuernde Anteil bei 83%, im Jahr 2038 bei 90% und wer im Jahr 2058 in den Ruhe­stand geht, muss seine Rürup-Rente komplett versteuern. Wie hoch dieser steuer­pflichtige Anteil der ausgezahlten Rürup-Rente letzt­endlich besteuert wird, hängt vom persönlichen Einkommen­steuersatz ab, welcher durch das im laufenden Jahr erzielte, zu versteuernde Einkommen bestimmt wird.

In der Regel wirkt sich die nach­gelagerte Besteuerung in der Bezugs­phase vorteilhaft für die Verbraucher:innen aus, da die Aufwendungen für die persönliche Alters­vorsorge die Steuer­belastung während des aktiven Berufslebens verringern. Während der Zeit des Ruhe­standes oder dem Bezug einer Erwerbs­minderungs­rente sind die Einnahmen in der Regel geringer – und dadurch auch die steuerliche Belastung durch die Rente.

Fazit

Die Rürup-Rente ist insbesondere für gut­verdienende Selbstständige und Frei­berufler:innen als Alternative zur gesetzlichen Renten­versicherung konzipiert worden. Die sorgfältige Abwägung der einzelnen Vor- und Nachteile sollten individuell und im Gesamt­kontext des eigenen Alters­vorsorge-Mixes genau betrachtet werden.

Angesichts der demo­grafischen Entwicklungen und der Herausforderungen für die gesetzliche Renten­versicherung bleibt die Rürup-Rente ein wichtiger Baustein in der privaten Altersvorsorge.

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Britta Hennekes

Zur Person

  • Partnerin bei fairvendo GmbH
  • Finanzanlagenfachfrau IHK und Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK
  • Fachberaterin für nachhaltiges Versicherungswesen©
  • Gründerin von FEMSOVEREIGN gemeinnützige UG
    (haftungsbeschränkt)

Schwerpunkte

  • nachhaltige Altersvorsorge
  • Familienabsicherung

Literaturverzeichnis

1 Deutsche Rentenversicherung: Rürup-Rente, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/R/ruerup_rente.html, Stand 30.10.2024.

3 Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Einkommen und Vermögen, https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Leistungen-und-Bedarfe-im-Buergergeld/einkommen-und-vermoegen.html, Stand 27.10.2023.

4 Deutsche Rentenversicherung: Wachstumschancengesetz: Besteuerungsanteil der Renten steigt langsamer, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2024/240402-wachstumschancengesetz-rentenbesteuerung.html, Stand 02.04.2024.